BØJE STUDIO UG (haftungsbeschränkt) FLENSBURG
§ 1 Buchungsbestätigung
Der Gastaufnahmevertrag mit den BØJE STUDIO Ferienwohnungen, Schöne Aussicht 59, 24944 Flensburg, gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Ferienapartments vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 50 % der Übernachtungskosten ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Gesamtreisepreis zu überweisen. Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Kaution in Höhe von bis zu 1.000,00 € zu erheben.
§ 3 Mietzeit
Am Anreisetag steht das Ferienapartment ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Ein Schadensersatzanspruch entsteht nicht, wenn das Ferienapartment ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 11.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mietobjekt
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter bis spätestens 24 Stunden nach Ankunft unverzüglich zu melden. Danach müssen eventuell beschädigte oder fehlende Gegenstände ersetzt werden. Die Einrichtung ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der gebuchten Ferienwohnung vorgesehen. Gartenmöbel sind für die Nutzung auf den Terrassen und im Garten bestimmt. Eine Nutzung in den Unterkünften ist zu unterlassen.
Gleiches gilt für das Apartment- Mobiliar. Dieses ist zur ausschließlichen Nutzung in der Unterkunft bestimmt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und/oder Besucher. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
§ 5 Nutzung
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl bewohnt werden. Tiere sind weder auf dem Grundstück, noch in den Ferienapartments gestattet. Auch BesucherInnen ist das Mitführen von Tieren untersagt. Das Rauchen ist in den Ferienapartments und Nebengebäuden untersagt. Der Vermieter ist zu informieren, wenn zusätzliche Gäste (auch Tagesgäste) das Ferienobjekt mitnutzen. Der Vermieter behält sich vor für zusätzliche Gäste eine Pauschale zu berechnen (maximal entsprechend einer Aufbettung – 15 €/ Person/Tag).
Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für Folgendes, das von unserer Endreinigung nicht umfasst ist: Spülen von Geschirr & allgemeine Aufräumarbeiten, Müllentsorgung. Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 75,00 € (netto) erhoben.
Im Ferienapartment und den Nebengebäuden gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe der Übernachtungskosten, mindestens jedoch von 350,00 € (netto) zu zahlen.
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird dem Mieter ein Pauschalbetrag von 50 € pro Ladung in Rechnung gestellt.
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt vom Beherbergungsvertrag muss schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail genügt). Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter ist gehalten, die nicht in Anspruch genommene Miettage nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und gestaltet sich beim BØJE STUDIO Flensburg wie folgt:
Etwaige bereits getätigte Anzahlungen werden im Falle eines Rücktrittes mit dem ggf. noch ausstehenden Betrag verrechnet bzw. zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten /-Abbruchversicherung durch den Mieter.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienapartments dazu zählen Überbelegung, Untervermietung, Unterbringung von Tieren, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises hat der Vermieter/ Eigentümer das Recht, überzählige Personen abzuweisen bzw. den Beherbergungsvertrag aufzulösen. Bei vertragswidriger Nutzung bleibt der bereits gezahlte Mietzins bei dem Vermieter.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedingungen für den kostenlos bereitgestellten WLAN-Zugang und die Hausordnung (beides anstehend) werden mit der Buchung akzeptiert.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Hausordnung & allgemeine Rechte und Pflichten
Internetzugang
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren ( z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit d e r I n a n s p r u c h n a h m e b z w . d e r e n A b w e h r zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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